Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Covid 19 finden Sie unter Corona aktuell Important information in connection with Covid 19 can be found under Corona aktuell
q   Förderung

Wie fördert das
NRW KULTURsekretariat?


Hinweise zum Verfahren

Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de


Bei Fragen zum Sonderprojekt »Neue Wege« steht Ihnen Projektmanager Dr. Christoph Schulz zur Verfügung:
T +49 (0)202 698 27 230
schulz​[​at​]​nrw-kultur.de


CORONA - BITTE BEACHTEN!
Wichtige Hinweise für Antragsteller*innen bzw. Zuwendungsempfänger*innen bei Corona-bedingter Verschiebung, Änderung oder Absage von Veranstaltungen (Stand 20.04.2020)


Darüber hinaus finden selbstständige Künstler*innen, Kulturschaffende, Gruppen und Ensembles stets aktualisierte Informationen zur Pandemie in den Corona-FAQs des Kulturrats NRW.



oAntragsformular

oVerwendungsnachweis

oWichtige Informationen zum Förderverfahren – vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis

oÜbersicht antragsbasierte Programme des NRWKS

pLogos NRWKS

oLogos Ministerium für Kultur und Wissenschaft

oAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) –

oAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

oWichtige Hinweise für Antragsteller*innen bzw. Zuwendungsempfänger*innen bei Corona-bedingter Verschiebung, Änderung oder Absage von Veranstaltungen

Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) unterstützt und initiiert im Rahmen seiner Programme innovative Kunst- und Kulturprojekte sowie Festivals in allen Kunstsparten und Projekte des internationalen Austauschs sowie digitale Kulturprojekte, die in seinen Mitgliedsstädten stattfinden. Eine Förderung außerhalb der bestehenden Programme und für Projekte außerhalb der Mitgliedsstädte ist nicht möglich.


PROGRAMME MIT ANTRAGSTELLUNG
Das NRWKS bietet anteilige Förderungen der von ihm bzw. seinen Gremien kuratierten Kataloge, fördert den internationalen Austausch (u. a. im Rahmen des Transfer International) und hat ein Programm für Kooperationsprojekte der Mitgliedsstädte sowie zur Förderung von Digital- und Performance-Projekten ins Leben gerufen.

Eine Übersicht der antragsbasierten Programme im NRWKS mit Hinweisen zu Antragsteller*innen, Fristen, Fördersummen und Gegenstand der Förderung finden Sie >>hier.


Förderung im Rahmen der Kataloge:
Junges Theater | Kindertheater des Monats | Musikkulturen | Werkproben


Antragstellung für Veranstaltungen/Projekte/Produktionen:

Digitale Performance | Interkultur und Diversität | Fonds Neues Musiktheater | Kooperierte Projekte | Kulturstrolche | PerformAktiv | Stadtviertel-Förderung


Bewerbung nach Ausschreibung:

Fonds Experimentelles Musiktheater | Dialogprojekte der MusikkulturenTanzrecherche NRW | CityARTists 


GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG
Die Veranstaltung findet in einer Mitgliedsstadt oder in mehreren Mitgliedsstädten statt.
Das Projekt passt in eines der bestehenden Förderprogramme des NRWKS.
Das Projekt verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
Die Veranstaltung o.ä. richtet sich an die Öffentlichkeit.
Der Projektbeginn steht noch aus, d.h. Ausgaben sowie Vertragsabschlüsse wurden noch nicht getätigt, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden noch nicht getroffen. 
Die einzelnen Programme zur Projektförderung stellen darüber hinausgehende Anforderungen an die/den Antragsteller*in. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Webseite des jeweiligen Programms. 

ANTRAGSFRISTEN UND AUSSCHREIBUNGEN
Die meisten Förderprogramme geben zur Antragstellung keine Fristen vor. Informationen über etwaige Antragsfristen oder Termine zur Ausschreibung finden sich auf der Webseite des jeweiligen Förderprogramms. Über die laufenden Ausschreibungen informiert das NRWKS darüber hinaus unter »Aktuelles« auf dieser Homepage.

ANTRAGSTELLUNG
Die Antragstellung erfolgt mit der Einreichung des vorgegebenen Antragsformulars, das folgende Angaben enthalten muss: allgemeine Informationen zur/zum Antragsteller*innen und zum Projekt, eine Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Einverständniserklärung. Es muss die Zuordnung des Projektes zu einem Förderprogramm des NRWKS möglich sein. Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. Einzelne Programme stellen weitere Anforderungen an die/den Antragsteller*in wie beispielsweise Empfehlungen oder Förderung durch die kommunale Kulturverwaltung vor Ort. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Webseite des jeweiligen Förderprogramms. Der Antrag muss postalisch mit Originalunterschrift einer vertretungsberechtigten Person eingereicht werden.


KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLAN
Das Antragsformular des NRWKS gibt einen Kosten- und Finanzierungsplan vor, den es vollständig auszufüllen gilt. Bei Projekten, die ein Kostenvolumen von 5.000 Euro übersteigen, ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen. Anträge ohne Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit können nur in Einzelfällen mit besonderer Begründung akzeptiert werden – beispielsweise, wenn es sich um eine Konzeptförderung oder Schulveranstaltung handelt. Die Projektausgaben müssen durch die Einnahmen gedeckt sein. Die Fördernehmer*innen sind verpflichtet, dem NRWKS Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan während des Projektzeitraums anzuzeigen.

MITTELABRUF (2-MONATSFRIST)
Der Mittelabruf erfolgt durch ein mit der Bewilligung bereitgestelltes Formular, das postalisch mit Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person beim NRWKS eingehen muss. Der Mittelabruf ist frühestens mit der Bewilligung, spätestens nach Ablauf des Projektdurchführungszeitraums möglich. Die bewilligten Mittel müssen spätestens zwei Monate nach der Auszahlung verausgabt worden sein und im Jahr der Projektdurchführung abgerufen werden. Eine spätere Auszahlung ist nicht möglich.


VERWENDUNGSNACHWEIS (3-MONATSFRIST)
Der Verwendungsnachweis gibt dem NRWKS Auskunft über den Verlauf
und die Wirkung sowie den fnanziellen Abschluss der von ihm geförderten Projekte. Das mit dem Bewilligungsbescheid bereitgestellte Formular muss bis spätestens drei Monate nach Projektabschluss beim NRWKS postalisch mit Unterschrift eingegangen sein. Ihm sind Publikationen beizufügen, die im Rahmen des Projekts entstanden sind und auf denen die Logos des NRWKS und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgedruckt sein müssen, sowie ein zahlenmäßiger Nachweis, d.h. eine Buchungsliste. Private Veranstalter müssen zudem Originalbelege einreichen. Sollte die Einreichung nicht rechtzeitig erfolgen, kann es zu Rückforderungen der Fördermittel kommen.


Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de


Bei Fragen zum Sonderprojekt »Neue Wege« steht Ihnen Projektmanager Dr. Christoph Schulz zur Verfügung:
T +49 (0)202 698 27 230
schulz​[​at​]​nrw-kultur.de


CORONA - BITTE BEACHTEN!
Wichtige Hinweise für Antragsteller*innen bzw. Zuwendungsempfänger*innen bei Corona-bedingter Verschiebung, Änderung oder Absage von Veranstaltungen (Stand 20.04.2020)


Darüber hinaus finden selbstständige Künstler*innen, Kulturschaffende, Gruppen und Ensembles stets aktualisierte Informationen zur Pandemie in den Corona-FAQs des Kulturrats NRW.



oAntragsformular

oVerwendungsnachweis

oWichtige Informationen zum Förderverfahren – vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis

oÜbersicht antragsbasierte Programme des NRWKS

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oAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) –

oAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

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