Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Covid 19 finden Sie unter Corona aktuell Important information in connection with Covid 19 can be found under Corona aktuell
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Kooperierte Projekte


Vernetzte Aktivitäten der Mitgliedsstädte
q   Kooperierte Projekte

Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de



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Bekanntlich ist das NRW KULTURsekretariat vor allem eine Kooperationseinrichtung für interkommunale und vernetzte Projekte. Hier werden Initiativen angeregt und unterstützt, die städteübergreifend arbeiten.


Neben den spartenbezogenen und -übergreifenden Programmen – von Theater bis Kunst, von der Leseförderung bis zur Kulturellen Bildung – gibt es deshalb das Förderprogramm »Kooperierte Projekte«.


Unabhängig vom Genre werden vielversprechende Veranstaltungen und Vorhaben gefördert, die von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlich geförderten Institutionen gemeinsam finanziell unterstützt werden.


Anträge, die den jeweiligen Eigenanteil der kommunalen Partner ausweisen, können ganzjährig gestellt werden.


Um der steigenden Nachfrage nach diesem Programm gerecht zu werden, sind die Fördermittel in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht worden.


2020 wurden insgesamt neun »Kooperierte Projekte« in Bochum, Dortmund, Essen, Köln, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Recklinghausen und Wuppertal gefördert.


Seit Jahren bilden die »Kooperierten Projekte« eine hervorragende Grundlage zur langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung erfolgreicher Programmansätze.


Wie aus so initiierten und geförderten Projekten dauerhafte und wachsende Netzwerke entstehen können, die inzwischen selbständige Förderschwerpunkte bilden, beweisen die erfolgreiche Reihe »Soundtrips NRW« sowie das Portal »TANZweb NRW«, das seit 2016 eigenständig weitergeführt und als Informationsplattform ausgebaut wird. 2018 wurde zudem der »Literarische Sommer/Literaire Zomer« aus den »Kooperierten Projekten« ausgegliedert und mit besonderer Förderung ausgestattet.

Hinweise für Antragsteller*innen

Anträge für Projekte, die in mindestens zwei Mitgliedsstädten des NRWKS stattfinden und von den beteiligten Kommunen eine Förderung erhalten, können von Veranstaltern/Künstler*innen/Institutionen/Initiativen aus den Mitgliedsstädten gestellt werden.


Es gibt keine Antragsfristen.


Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Die beantragte Fördersumme kann nicht höher sein als die Summe, die die beteiligten Mitgliedsstädte einbringen.


Gefördert werden kann nur, wenn die Grundbedingungen zur Förderung durch das NRWKS erfüllt sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie >>hier.


Anträge/Hinweise zum Förderverfahren


Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de



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