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PerformAktiv


Förderung performativer Formate mit experimentellen Ansätzen
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Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de



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Immer wieder unterstützt das NRW KULTURsekretariat die Entwicklung ästhetischer und formaler Ansätze jenseits traditioneller Gattungsgrenzen.


Im Dialog mit den Kulturämtern seiner Partnerstädte hat das NRWKS 2015 mit »PerformAktiv« ein Programm zur Förderung performativer Formate mit experimentellen Ansätzen aufgelegt.


Aufgrund des schnell wachsenden Interesses wird dieses Programm 2021 mit einem gegenüber 2020 erweiterten Fördervolumen angeboten und wieder mit dem seit Längerem auf 3.000 Euro gesteigerten Mittelansatz pro Projekt ausgestattet.


2020 wurden insgesamt acht Projekte in Bielefeld, Bochum, Essen, Köln und Wuppertal gefördert.


»PerformAktiv« zielt vor allem auf die Stärkung der lokalen Szenen: Veranstalter sollen ermutigt werden, solche performativen Formate und Arbeiten in ihr Programmangebot aufzunehmen, die in der Regel nur wenige Chancen auf Förderung haben.


Unterstützt werden beispielsweise installative Arbeiten mit performativen Anteilen oder Interventionen, sowohl im öffentlichen Raum, als auch an ungewöhnlichen Aufführungsorten, also jenseits der klassischen Bühnen und Podien. Nach wie vor nicht förderfähig sind hingegen szenische Produktionen.


Vermittelt werden die Anträge an das NRWKS wieder durch die Kulturämter, die in Kenntnis der lokalen Bedingungen die Einreichungen anregen und Projekte für die Förderung vorschlagen.

Hinweise für Antragsteller*innen

Anträge für performative Projekte, die dem NRWKS durch ein entsprechendes Schreiben des zuständigen Kulturamts/Kulturbüros empfohlen werden, können von Veranstaltern/ Künstler*innen/Institutionen/Initiativen aus den Mitgliedsstädten des NRWKS gestellt werden.


Es gibt keine Antragsfristen.


Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro.


Gefördert werden kann nur, wenn die Grundbedingungen zur Förderung durch das NRWKS erfüllt sind. Ausführliche Informationen finden Sie >>hier.


Anträge/Hinweise zum Förderverfahren


Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de



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