Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Covid 19 finden Sie unter Corona aktuell Important information in connection with Covid 19 can be found under Corona aktuell
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Stadtviertel-Förderung


q   Stadtviertel-Förderung

Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de



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2018 hat das NRW KULTURsekretariat ein neues Programm aufgelegt, um die Vielfalt der Stadtgesellschaft in seinen Mitgliedsstädten in das Blickfeld zu rücken. Durch die Förderung von meist Laien und ehrenamtlichen Projekten mit professioneller Unterstützung durch die Kulturämter soll das kulturelle Leben unmittelbar vor Ort angeregt und gefördert werden.

Das Zielspektrum der Maßnahmen reicht von der Steigerung der Attraktivität der Viertel über die Stärkung des lokalen Zugehörigkeitsgefühls bis hin zur Unterstützung von bereits aktiven Initiativen, Strukturen und Netzwerken vor Ort.


Dieser Förderansatz wurde vom Programmausschuss der Mitgliedsstädte vorgeschlagen.


Antragsteller*innen für Projekte mit diesen Schwerpunkten sind in dezentralen Stadtbezirken ansässige bürgerliche Initiativen, Vereine oder Künstler*innen, die ihr eigenes Viertel und dessen Bedürfnisse am besten kennen.


Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist ein etablierter, professioneller
Tandempartner aus dem Bereich Kunst und Kultur, mit dem das Projekt gemeinsam durchgeführt wird. Partner*innen können – je nach Abhängigkeit vom Projekt und dessen Initiator*in – sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen sein.


Gemeinsam mit der öffentlichen Kulturverwaltung werden die Anträge erarbeitet und schließlich durch die Mitgliedsstädte an das NRWKS weitergeleitet. Die Mitgliedsstadt beteiligt sich selbst mit 25% der Kosten an der Förderung des Projekts.

Hinweise für Antragsteller*innen

Gefördert werden Projekte in den Mitgliedsstädten des NRWKS, die von bürgerlichen Initiativen gemeinsam mit einer/m professionellen Kulturakteur*in organisiert werden.


Die Erarbeitung der Anträge erfolgt durch die Projektinitiator*innen ggfs. mit Unterstützung durch das Kulturamt/Kulturbüro der Mitgliedsstadt. Der Antrag wird durch dieses an das NRWKS weitergeleitet und damit zur Förderung empfohlen.


Es gibt keine Antragsfristen.


Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Mitgliedsstadt muss sich mit insgesamt 25% der Projektkosten beteiligen.


Gefördert werden kann nur, wenn die Grundbedingungen zur Förderung durch das NRWKS erfüllt sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie >>hier.


Anträge/Hinweise zum Förderverfahren


Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de



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