Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Covid 19 finden Sie unter Corona aktuell Important information in connection with Covid 19 can be found under Corona aktuell
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Förderverfahren


Anträge, Honorare, Termine, Workshops
q   Werkproben

Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​​[​at​]​​nrw-kultur.de



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Förderung

Das NRW KULTURsekretariat unterstützt alle Literaturveranstaltungen (Lesungen, Literaturevents, Workshops, Diskussionen), die mit einer/m oder mehreren der zwölf Autor*innen aus dem aktuellen Werkprobenprogramm in einer seiner Mitgliedsstädte durchgeführt werden, mit einem Zuschuss. Antragsberechtigt sind alle Veranstalter von Literaturveranstaltungen in öffentlicher und freier Trägerschaft wie Schulen, Bibliotheken, Vereine, Initiativen und sonstige Kultureinrichtungen sowie Buchhandlungen.


Terminvereinbarungen und Antragsformulare


Terminvereinbarungen sowie Detailabsprachen zu Veranstaltungsablauf, An- und Abreise, Teilnehmerzahl und Werkauswahl werden jeweils direkt mit den Autor*innen getroffen. Das Antragsformular auf Förderung kann beim NRW KULTURsekretariat angefordert oder direkt >>hier heruntergeladen werden. Da die Fördermittel begrenzt sind, ist eine rechtzeitige Antragsstellung oder bei kurzfristigen Buchungen eine vorherige Rücksprache vor der Terminvereinbarung ratsam.

Honorare und Fördersätze

Das Gesamthonorar pro Autor*in für eine Veranstaltung beträgt einheitlich 500 Euro (inkl. MwSt. und aller anfallenden Kosten für Reise und ggf. Übernachtung).


Das NRWKS fördert eine Veranstaltung mit einem Betrag in Höhe von 350 Euro; der Eigenanteil pro Autor*in und Veranstaltung liegt damit bei 150 Euro.


Die Gesamthonorare für die beiden beteiligten Duos für eine Veranstaltung liegen jeweils bei 1.000 Euro (inkl. MwSt. und aller anfallenden Kosten für Reise und ggf. Übernachtung). Entsprechend fördert das NRWKS eine Veranstaltung mit einem Betrag in Höhe von 700 Euro; der Eigenanteil pro Duo und Veranstaltung liegt damit bei 300 Euro.

Workshops

Einige Autor*innen bieten neben Lesungen auch Workshops zum Kreativen Schreiben an. Beide Formate können zum Honorarsatz in Höhe von 500 Euro einzeln, aber auch in Kombination am selben Tag zu 600 Euro gebucht werden (Zuschuss 400 Euro).


Bitte beachten Sie auf den Infoseiten zu den Autor*innen die jeweiligen Altersempfehlungen.


Die aktuellen »Werkproben« sollten zunächst bis Ende 2020 angeboten werden. Aufgrund diverser coronabedingter Veranstaltungsausfälle wurde das Programmangebot jedoch bis Ende 2021 verlängert.

Interessierte Veranstalter aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh wenden sich bitte an Frau Christiane Venne-Pollmeier, T +49 (0)5241 161 91
christiane.venne-pollmeier​[​at​]​guetersloh.de.


Bei Fragen zur Förderung nutzen Sie bitte zunächst die bereitgestellten Informationen. Unsere Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne telefonisch zur Verfügung:

T +49 (0)202 698 27 250
foerderung​​[​at​]​​nrw-kultur.de



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