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Runderlass des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW


vom 01.04.2020

oRunderlass-Maßnahmen-Zuwendungsrecht-Corona-Krise-1

Am 01.04.2020 hat das Ministerium für Finanzen des Landes NRW einen Runderlass zu haushaltsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise für Unterstützungsleistungen bekanntgegeben.


Der Erlass steht links zum Download und beinhaltet:


- Hinweise zu haushaltsrechtlichen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise für Unterstützungsleistungen - abweichende und ergänzende Regelungen zu den §§ 23, 44 und 53 der Landeshaushaltsordnung sowie


- Anwendungshinweise insbesondere zu den VV zu §§ 23, 44 und 53 LHO im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise, darüber hinaus weitere Hinweise



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