Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Covid 19 finden Sie unter Corona aktuell Important information in connection with Covid 19 can be found under Corona aktuell
q   Aktuelles

20.03.2020: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen


Weitere Infos: https://www.mkw.nrw

Weitere Informationen zum Thema Corona:


www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus


www.land.nrw/corona

---


24.03.2020: Corona-Krise: Wie hilft die Landesregierung?


23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen


19.03.2020: Mitteilung des Deutschen Kulturrats zum Hilfspaket der Bundesregierung


15.03.2020: Wichtige Hinweise für Fördernehmer*innen



oPressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.03.2020

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

»Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken«, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.


Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden Zwei-Monats-Fristen gelockert werden.


Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.

Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen von der heutigen Pressekonferenz (20.03.2020) finden Sie links stehend zum Download.

In Vorbereitung sind überdies zwei Erlasse zu diesem Sofortprogramm sowie zu förderrechtlichen Maßnahmen, die nach Freigabe des Ministeriums auch hier zum Download zur Verfügung stehen werden. Für Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksregierung.


Weitere Informationen zum Thema Corona:


www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus


www.land.nrw/corona

---


24.03.2020: Corona-Krise: Wie hilft die Landesregierung?


23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen


19.03.2020: Mitteilung des Deutschen Kulturrats zum Hilfspaket der Bundesregierung


15.03.2020: Wichtige Hinweise für Fördernehmer*innen



oPressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.03.2020