24.03.2020: Wie hilft die Landesregierung in der Corona-Krise?
Weitere Informationen zum Thema Corona:
www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen
20.03.2020: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen
19.03.2020: Mitteilung des Deutschen Kulturrats zum Hilfspaket der Bundesregierung
Eine Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten.
Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.
Zudem werden bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro (fast die Hälfte des Gesamt-Kultur-Etats) in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die zentralen Veranstaltungen und Projekte abgesagt oder verschoben werden müssen.
Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten, bspw. können Ausfallkosten als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden und die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden Zwei-Monats-Fristen gelockert werden.
Die landeseigenen Kultureinrichtungen (Schauspielhaus Düsseldorf, Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Kunsthaus NRW Kornelimünster) bleiben ab sofort und zunächst bis einschließlich 19.04.2020 für die Öffentlichkeit (Spiel- und Ausstellungsbetrieb) geschlossen. Gleiches empfiehlt die Landesregierung dringend auch für alle anderen Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Weiterführende Informationen können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Kommune erfragen oder direkt beim Veranstalter. Indes empfiehlt die Landesregierung, auch bei etwaiger weiterer Öffnung von Veranstaltungshäusern, auf einen Besuch zunächst bis zum 19.04.2020 zu verzichten.
Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte.)
In Vorbereitung sind zwei Erlasse zu diesem Sofortprogramm sowie zu förderrechtlichen Maßnahmen, die nach Freigabe des Ministeriums auch hier zum Download zur Verfügung stehen werden.
Bitte wenden Sie sich für alle Rückfragen dazu direkt an die zuständige Bezirksregierung.
Weitere Informationen zum Thema Corona:
www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen
20.03.2020: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen
19.03.2020: Mitteilung des Deutschen Kulturrats zum Hilfspaket der Bundesregierung