Wichtige Hinweise für Zuwendungsempfänger*innen des NRWKS bei Corona-bedingter Verschiebung/Absage von Veranstaltungen
Weitere Informationen zum Thema Corona:
www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
24.03.2020: Corona-Krise: Wie hilft die Landesregierung?
23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen
20.03.2020: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen
19.03.2020: Mitteilung des Deutschen Kulturrats zum Hilfspaket der Bundesregierung
Immer mehr Veranstaltungen werden im Rahmen der Schutzmaßnahme gegen den Corona-Virus verschoben oder ganz abgesagt. Das betrifft auch Veranstaltungen, die durch das NRW KULTURsekretariat gefördert werden.
Die bereits bewilligten Veranstaltungen können innerhalb des Jahres 2020 verschoben werden. Das NRW KULTURsekretariat muss in diesem Fall über die Verschiebung und den neuen Termin informiert werden.
Bitte tun Sie dies, indem Sie eine Mail an foerderung[at]nrw-kultur.de senden. Eine neuerliche Einsendung des Antrags durch die/den Antragsteller*in ist nicht notwendig.
Soll die Veranstaltung in das kommende Jahr verschoben werden, muss das NRW KULTURsekretariat prüfen, ob eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes in Betracht kommt.
Ist dies nicht möglich, erfolgt ein Änderungsbescheid oder eine Absage und der Antragsteller muss für das Jahr 2021 einen neuen Antrag stellen.
Muss eine Veranstaltung ersatzlos ausfallen, so informieren Sie uns bitte ebenfalls per Mail an foerderung[at]nrw-kultur.de.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen zum Thema Corona:
www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
24.03.2020: Corona-Krise: Wie hilft die Landesregierung?
23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen
20.03.2020: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen
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