Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Covid 19 finden Sie unter Corona aktuell Important information in connection with Covid 19 can be found under Corona aktuell
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Wichtige Hinweise für Antragsteller*innen bzw. Zuwendungsempfänger*innen bei Corona-bedingter Verschiebung, Änderung oder Absage von Veranstaltungen



Weitere Informationen zum Thema Corona:


www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus


www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020


www.land.nrw/corona

www.kulturrat-nrw.de

www.staedtetag-nrw.de

Übersicht Corona-Hilfsmaßnahmen (Stand: 03.04.2020)

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09.04.2020: NRW stoppt vorerst Zahlung der Corona Soforthilfe


Rundbrief Nr. 11 des Kulturrats NRW

Runderlass des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW vom 01.04.2020


07.04.2020: Corona versus Kultur


06.04.2020: Länderförderungen für Künstler in Berlin und NRW erschöpft, jetzt muss nachgelegt oder nachjustiert werden – Stellungnahme des Dt. Kulturrats

27.03.2020: Hilfe für Solo-Selbständige

26.03.2020: Deutscher Kulturrat fordert nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds


25.03.2020: Corona-Krise – Deutscher Kulturrat und NRWKS


24.03.2020: Corona-Krise: Wie hilft die Landesregierung?


23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen


20.03.2020: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen


19.03.2020: Mitteilung des Deutschen Kulturrats zum Hilfspaket der Bundesregierung


15.03.2020: Wichtige Hinweise für Fördernehmer*innen


Aus aktuellem Anlass und aufgrund der Verordnung von Neuinfizierten mit dem Coronavirus des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Schutz des Landes NRW vom 22.03.2020 (CoronaSchVO) mussten immer mehr Veranstaltungen verschoben oder ganz abgesagt werden. Das betrifft auch Veranstaltungen, die durch das NRW KULTURsekretariat gefördert werden.

Die nun folgenden Hinweise finden für alle Projekte bzw. Veranstaltungen Anwendung, deren Förderung bereits bewilligt wurde oder deren Antrag dem NRW KULTURsekretariat zum Stichtag 22.03.2020 vorgelegen hat.


1. Verschiebung der Veranstaltung/des Projekts

Die bereits beantragten und bewilligten Veranstaltungen können innerhalb des Jahres 2020 verschoben werden. Fallen zusätzliche Kosten (erneute Vorbereitung, Stornogebühren) durch die Verschiebung an, sind diese im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zuwendungsfähig. Sie müssen durch einen neuen Kosten- und Finanzierungsplan belegt werden.


Das NRW KULTURsekretariat muss in diesem Fall über die Verschiebung, den neuen Termin und über veränderte Kosten informiert werden. Bitte tun Sie dies, indem Sie eine Mail an foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de senden. Eine neuerliche Einsendung des Antrags durch die/den Antragsteller*in ist nicht notwendig. Sie erhalten nach Zustimmung des NRW KULTURsekretariats einen Änderungsbescheid auf digitalem Wege mit dem neuen Durchführungsdatum und der Zustimmung des neuen Kosten- und Finanzierungsplans.

2. Veränderung der Veranstaltung/des Projekts durch digitale Medien

Falls eine Transformation der Veranstaltung/des Projektes durch digitale Instrumente möglich ist, muss das veränderte Konzept mit dem angepassten Kosten- und Finanzierungsplan beim NRW KULTURsekretariat eingereicht werden. Bitte senden Sie auch hier eine E-Mail an foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de. Eine neuerliche Einsendung des

Antrags durch die/den Antragsteller*in ist nicht notwendig. Sie erhalten nach Prüfung und Zustimmung des NRW KULTURsekretariats einen Änderungsbescheid per E-Mail.


3. Ausfall der Veranstaltung/des Projekts

Muss eine Veranstaltung ersatzlos ausfallen, so informieren Sie uns bitte ebenfalls per Mail an foerderung​[​at​]​nrw-kultur.de. In diesem Fall senden Sie bitte zügig Ihren Verwendungsnachweis per E-Mail an uns.


4. Ausgaben für teilweise oder nicht durchgeführte Veranstaltungen

Ausgaben für teilweise oder nicht durchgeführte Veranstaltungen/Projekte (Beispiele: Ausgaben in Vorbereitung, Stornokosten) werden anerkannt. Dies gilt auch für fehlende Einnahmen.


Bei Absage einer Veranstaltung findet eine analoge Anwendung des Kurzarbeitergeldes statt: 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts können angerechnet werden. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt beträgt das Ausfallhonorar 67% des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.


Weitere Hinweise finden Sie in dem entsprechenden Runderlass des Ministeriums für Finanzen vom 01.04.2020.


Weitere Informationen zum Thema Corona:


www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus


www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020


www.land.nrw/corona

www.kulturrat-nrw.de

www.staedtetag-nrw.de

Übersicht Corona-Hilfsmaßnahmen (Stand: 03.04.2020)

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09.04.2020: NRW stoppt vorerst Zahlung der Corona Soforthilfe


Rundbrief Nr. 11 des Kulturrats NRW

Runderlass des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW vom 01.04.2020


07.04.2020: Corona versus Kultur


06.04.2020: Länderförderungen für Künstler in Berlin und NRW erschöpft, jetzt muss nachgelegt oder nachjustiert werden – Stellungnahme des Dt. Kulturrats

27.03.2020: Hilfe für Solo-Selbständige

26.03.2020: Deutscher Kulturrat fordert nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds


25.03.2020: Corona-Krise – Deutscher Kulturrat und NRWKS


24.03.2020: Corona-Krise: Wie hilft die Landesregierung?


23.03.2020: Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen


20.03.2020: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen


19.03.2020: Mitteilung des Deutschen Kulturrats zum Hilfspaket der Bundesregierung


15.03.2020: Wichtige Hinweise für Fördernehmer*innen